Racist violence in custody – Gefahr durch „Sicherung“

Spätestens seit den Toden von Achidi John, von Amad Ahmad, von Laye Condé und von Oury Jalloh wissen wir, dass es für Schwarze Menschen, People of Color und Geflüchtete nicht selbstverständlich ist, dass sie Polizeigewahrsam, medizinische Behandlungsräume, Unterkünfte oder Psychiatrien lebend wieder verlassen. Sie müssen vielmehr damit rechnen, dass sie an diesen Orten – auf Polizeiwachen, auf Krankenhausstationen, in Anker-Zentren und in anderen Lagern – Gewalt erfahren, dass sie alleine und hilflos Polizist*innen, Ärzt*innen, Securities oder anderen Gewalttäter*innen ausgeliefert sind. Sie müssen damit rechnen, dass diese Orte für sie zur tödlichen Falle werden. Getötet durch die unmittelbare rassistische Gewalt von Täter*innen in Uniform oder durch die strukturelle Gewalt eines rassistischen Systems aus Lagern, Isolation und Missachtung.

Schon die Ingewahrsamnahme folgt rassistischen Prinzipien. Wer als kriminell und gefährdend betrachtet wird – das entscheiden Beamte, Behörden und strafrechtliche Institutionen auf Grundlage rassistischer Zuschreibungen. So ist es für Schwarze Menschen und People of Color viel wahrscheinlicher, in eine Kontrolle zu geraten und in Gewahrsam genommen zu werden. Nach der rassistischen Zuschreibung als „kriminell“ oder „illegal“ folgt dann die rassistische Behandlung in einsperrenden Institutionen. Dies bedeutet oft psychische Gewalt, kann aber auch körperliche Gewalt bis hin zur Folter oder Tötung heißen.

Leider wird diese Gewalt meistens als legitim betrachtet. Denn sie diene ja der sicheren Verwahrung von Menschen, die potentiell gefährlich oder selbstgefährdend seien oder deren Aufenthaltsberechtigung geklärt werden müsse. Die strafrechtliche Verfolgung, die Sicherung von Beweismitteln, die Durchsetzung von Asylpolitik – all dies gibt den Behörden, der Polizei, den Psychatrien, den Lagern die Handhabe, rassistische Gesetze durchzusetzen, notfalls mit Gewalt.

In Bremen hat diese Grausamkeit Geschichte geschrieben. 13 Jahre lang wurde im Bremer Gewahrsam Brechmittel vergeben, meistens unter Zwang. Zwischen 1991 und 2004 wurden mehr als eintausend Personen mit dieser Methode zur angeblichen Beweismittelsicherung gefoltert. Gesundheitliche Folgeschäden der Betroffenen wurden billigend in Kauf genommen, die Bremer Politik stand hinter der Vergabe. Am 7. Januar 2005 kostete die zwangsweise Brechmittelvergabe Laye Alama Condé das Leben.

Mit unserem am 15.03.2020 geplanten Stattspaziergang, dem Internationalen Tag gegen Polizeigewalt, wollten wir die Bremer Geschichte und Gegenwart der rassistischen Gewahrsamnahme kennenlernen. Dabei wollten wir mit dem Stattspaziergang durch die Innenstadt und das Bremer Viertel die Stationen besuchen, die dieses System repräsentieren und wo die verantwortlichen Akteure zu finden sind, zum Beispiel die Bremer Bürgerschaft, die Staatsanwaltschaft, den ehemaligen Abschiebeknast im Wilhelm-Wagenfeld-Haus und weitere. Hier wollten wir von der Geschichte, den Kontinuitäten und der Aktualität von Rassismus in einsperrenden Institutionen erzählen.

Bündnis 15.03. – Internationaler Tag gegen Polizeigewalt in Kooperation mit der Initiative in Gedenken an Laye Condé, Soliport und der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) Bremen.