„Gegen die Verschärfung der §§ 113, 114 StGB!“ – Beitrag der linksjugend [’solid] Saar vom 05.05.2017

Justizminister Heiko Maas hat dem Bundestag ein Gesetz vorgelegt, um das Strafmaß des Delikts des Widerstands gegen Vollzugsbeamte drastisch zu verschärfen. Der Bundestag stimmte diesem Gesetzentwurf letzten Donnerstag zu. Laut dem neuen Gesetz sollen die Strafen für „schwere“ Fälle enorm ausgeweitet werden. Widerstand gegen eine Vollstreckungshandlung, beispielsweise der Widerstand gegen die Räumung einer Sitzblockade, würde zu sechs Monaten Haft führen, wenn dieser Widerstand „aus einer Gruppe heraus“ begangen werden würde. Etwas, das praktisch bei jeder Demonstration oder öffentlichem Ungehorsam der Fall wäre.

Simon Ohliger, Vorstandsmitglied der saarländischen Linksjugend, sieht im Gesetzentwurf reinen Aktionismus und eine populistische Stimmungsmache auf Kosten der Grundrechte. „Schon heute haben Bürger, die Polizeigewalt oder Amtsmissbrauch anzeigen, schlechte Chancen, dass es zu einem Verfahren kommt, da Staatsanwälte und Kollegen die Täter decken. Die Kläger haben dann meistens selbst eine Strafanzeige zu erwarten“, so Ohliger.

Auch sollen so genannte „tätliche Angriffe“ – also körperlicher Widerstand selbst ohne Verletzungsabsicht – zukünftig mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Haft belegt werden. Maas argumentiert hier mit einer permanenten Steigerung von Angriffen auf Polizeibeamte. Die Linksjugend Saar hält dagegen: „Eine eigene Fallzählung der „tätlichen Angriffe“ auf Polizeibeamte findet bisher nicht statt. Die zitierte Zahl von 60.000 ist nicht die Zahl der Angriffe, sondern die Anzahl der Anzeigen durch Polizisten von Straftaten mit Opfererfassung. Nur weil die Polizei selbstständig und ohne Kontrolle mehr Opfer auf ihrer Seite erfasst, kann man nicht einfach eine Hassstimmung gegen die Polizei herbeireden“, so Ohliger.

Auch sieht er die Gefahr des Machtmissbrauchs in aufgeheizten Situationen. Ein leichter Stoß als Abwehrreaktion oder sogar eine falsch gedeutete Bewegung können schnell als tätlicher Angriff gezählt werden und nun, nicht wie bisher, zu einer Geldstrafe, sondern zu drei Monaten Haft führen. Ein Strafmaß, welches die Jugendorganisation für vollkommen unverhältnismäßig hält. „Polizisten, also gerade die Träger des staatlichen Gewaltmonopols, brauchen keine Gesetze, die sie in aufgeheizten Situationen gegenüber den Bürgern privilegieren. Ein Polizist ist wie jeder Mensch vor Attacken gegen die Gesundheit geschützt, dafür bedarf es keines speziellen Gesetzes.“ Dennoch hält die Linksjugend [’solid] Verbesserungen für notwendig. „Was hingegen den Rechtsstaat stärken würde, wäre die längst überfällige Einführung einer unabhängigen Ermittlungsstelle für die Aufarbeitung von Polizeikriminalität“, so Ohliger abschließend.