„Tod in Polizeizelle. Wie starb Rooble Warsame?“ – Artikel von re:volt vom 28.04.19

In der Nacht des 26. Februar diesen Jahres nahmen Polizeibeamt*innen den 22-jährigen Geflüchteten Rooble Warsame von einem Ankerzentrum in Schweinfurt mit auf die örtliche Wache. Wenige Stunden später ist Rooble Warsame tot. Kurz darauf erklärt die Polizei, er habe sich in seiner Zelle das Leben genommen. Doch die Umstände seines Todes lassen dies mehr als zweifelhaft erscheinen.

Mitnahme auf die Wache: Zwei Stunden später tot

Rooble Warsame war aus Somalia geflüchtet. Im Februar 2019 lebte er in einer Sammelunterkunft in Schweinfurt und teilte sich dort mit vier bis fünf Anderen ein Zimmer. Die Lebensbedingungen sind miserabel. In der Nacht zum Dienstag, dem 26. Februar, stritt er sich dort mit einem anderen Mann. Sie hatten Alkohol getrunken und waren laut, aber nicht handgreiflich. Der private Sicherheitsdienst der Unterkunft hatte dennoch den Eindruck, nicht allein damit umgehen und die Männer beruhigen zu können. Er verständigte die Polizei.

Als die Polizeibeamt*innen eintrafen, erklärten sie den Männern zunächst, dass sie keinen Alkohol trinken dürften. Rooble Warsame widersprach und wies darauf hin, dass er den Alkohol im Kiosk der Unterkunft gekauft hatte. Was danach geschah, darüber gibt es geteilte Meinungen. Fest steht jedoch, dass die Polizist*innen die beiden Männer mit auf die Wache nahmen. Dabei sagten sie noch, dass Rooble Warsame mehr streite, als er sollte. Er widersetzte sich seiner Verhaftung nicht.

Wenige Stunden später kehrte die Polizei zur Unterkunft zurück und gab bekannt, dass Rooble Warsame in seiner Zelle Suizid begangen habe.

Keine Möglichkeit zum Suizid

Die Nachricht vom Tod Rooble Warsames im Polizeigewahrsam verbreitete sich über Facebook und erreichte schließlich auch dessen Familie. Nach einer Telefonkonferenz reisten vier seiner Verwandten aus Schweden, Norwegen, Österreich und England nach Schweinfurt. Dort trafen sie sich mit Freund*innen Rooble Warsames aus der Geflüchtetenunterkunft und aus seiner Moscheegemeinde.

Sie besuchten auch die Polizeistation in Schweinfurt. Die Polizei teilte ihnen mit, dass Rooble Warsame sich nach zwei Stunden in Gewahrsam das Leben genommen habe. Dazu soll er ein Laken und eine Bettdecke benutzt haben. Jedoch konnten die Beamt*innen auf Nachfrage hin nicht erklären, wie genau sich Rooble Warsame stranguliert haben soll. Sie verwiesen darauf, dass ein zuständiges Team aus München die Ermittlungen dazu führen werde. Um über den Verlauf und die Ergebnisse der Untersuchungen Auskunft zu erhalten, müssten sie einen Rechtsbeistand beauftragen.

Dem Wunsch, die Zelle besuchen zu dürfen, in der Rooble Warsame starb, wollten die Polizist*innen zunächst nicht stattgeben. Nach beharrlicher Diskussion und mehreren Anrufen innerhalb der Direktion wurde es den Angehörigen schließlich doch gestattet, den Ort zu besichtigen, an dem Rooble Warsame die letzten Stunden seines Lebens verbrachte. Fotos von der Zelle durften nicht gemacht werden.

Warsames Cousin Mohammad Yassin erinnert sich: „Die Zelle war zwei bis drei Quadratmeter groß. Wir untersuchten alles. Doch es war nicht möglich, in diesem Raum Suizid zu begehen. Außer man schlägt seinen Kopf immer wieder gegen die Wand, oder erwürgt sich mit den eigenen Händen. Es gab kein Material in dem Zimmer … keinen Haken, keine Seile, keine Öffnung, an der man etwas hätte befestigen können.“

Ein anwesender Polizist behauptete, Rooble Warsame hätte etwas an den Gitterstäben der Zelle befestigen können. Die Gitterstäbe waren jedoch in der Anlage nicht dazu geeignet. Sie hätten eine Person nicht tragen können. Zudem erhielten die Gefangenen bei Einschluss weder Laken, noch Bettdecken. Die Matratze der Zelle bestand aus festem Material.

Die Angehörigen forderten eine Obduktion der Leiche von Rooble Warsame. Sie können nicht glauben, dass er sich so plötzlich das Leben genommen haben soll. Er hatte keine psychischen Probleme und einen engen Kontakt zur Familie. Warum sollte er nach zwei Stunden in Polizeigewahrsam Suizid begehen?

Die Polizei zeigte sich wenig kooperativ. Mohammed Yassin erzählt: „Sie waren unwillig, irgendeine Information heraus zu geben, solange wir ohne Rechtsbeistand waren. Sie hatten nicht erwartet, dass wir unsere Rechte kennen. Die Polizei schien sich sicher, dass niemand Anzeige gegen sie erstatten würde. Sie wollte ihn so schnell wie möglich einäschern lassen. Nur mit Unterstützung der Moscheegemeinde konnten wir das verhindern und ihn beerdigen.“

Verletzungen am Körper

Rooble Warsames Leiche befand sich fast eine ganze Woche im Kühlhaus der Polizei. Seine Familie und seine Freund*innen wollten ihn hier nicht lassen. Sie wollten ihn nach islamischen Brauch waschen und angemessen beerdigen. Es war der 4. März, ein kalter und regnerischer Montagvormittag, als seine Familie in Anwesenheit eines Imams die Waschung des unbekleideten Körpers Rooble Warsames beginnt. Sie sind erschüttert über das, was sie sehen: Frische Wunden am Körper, Schrammen von Nägeln an seinem Hals, eine Verletzung an seinem Knie und Hämatome am Hals und an den Beinen. Jemand äußert die Vermutung, dass er auf den Boden geworfen und geschleift worden sei. Strangulationsmale sehen sie nicht. So lassen die Verletzungen an Rooble Warsames Körper seine Familie eher an einen Kampf, denn an einen Suizid denken.

Nach der Waschung wird Rooble Warsame auf einen kleinen Teil des Schweinfurter Friedhofs gebracht. Dieser Teil ist den Beisetzungen nach islamischem Brauch vorbehalten. Der Moscheegemeinde ist es zu verdanken, dass Rooble Warsames Glaube und Religionszugehörigkeit respektiert wurde. Sie hatte sich vehement bei der Polizei für eine angemessene Beisetzung des jungen Mannes eingesetzt. Circa 40 Personen geben Rooble Warsame das letzte Geleit: Freund*innen, Mitbewohner*innen, Gemeindemitglieder. An der Grabstätte folgen gemeinsame Gebete. Viele Menschen weinen. Auch die Polizei ist mit mehreren zivilen und uniformierten Einsatzkräften vor Ort. Sie beobachten die Beisetzung, tauschen sich immer wieder aus. Warum sie dort sind, weiß jedoch niemand.

Kein Vertrauen in die Ermittlungsarbeit

Während ihres Besuches in Schweinfurt sprachen die Verwandten von Rooble Warsame mit zahlreichen Personen, die ihn gekannt hatten: Seinen Freund*innen, seiner Moscheegemeinde, seiner Community in Schweinfurt. Diejenigen, die mit ihm in der Geflüchtetenunterkunft gelebt hatten, zeigten ihnen den Ort und sein Zimmer. Auch die Heimleitung verhielt sich ihnen gegenüber offen. Sie nahmen alle Dokumente und Unterlagen, die Warsame hinterlassen hatte, an sich. Zusammen mit ihren Erinnerungen, die sie dokumentierten, und den zahlreichen Fotos, die sie machten, übergaben sie sie einem Anwalt, der sich seitdem für ihre Belange einsetzt. Am Wichtigsten ist jetzt, die Einstellung der Ermittlungen gegen die beteiligten Polizist*innen zu verhindern und die Zeug*innen in der Unterkunft vor Abschiebung zu schützen, damit sie ihre Beobachtungen teilen können.

Wunsch nach Aufklärung

Die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt in Berlin (KOP) wurde am 27. Februar 2019, nur einen Tag nach Rooble Warsame Tod, von seiner Moscheegemeinde benachrichtigt. Es war eben diese Moscheegemeinde, die später seine Beerdigung organisiert und ausrichtet. Die Menschen, die ihr angehören und die Rooble Warsame kannten, wünschen sich, ebenso wie seine Familie, Aufklärung. Sie möchten, dass die Öffentlichkeit von den Umständen um Rooble Warsames Todes erfährt und sein Tod nicht in Vergessenheit gerät.

Mohammed Yassin ist als Stadtrat in Malmö tätig. Für ihn ist die Behauptung, Rooble Warsame habe Suizid begangen, am schwersten zu ertragen: „Es ist wirklich ausgeschlossen. Die Zelle wurde entworfen, um Selbstverletzungen und Suizide zu verhindern. Die Gefangenen müssen ihre persönlichen Sachen abgeben, bevor sie in die Zelle geschlossen werden. Die Zelle war zur Ausnüchterung von Menschen gedacht. Es gab einfach nichts.“

Oury Jalloh war in einer solchen Zelle 2005 in Dessau umgebracht worden.

Von KOP Berlin