„Besondere Kontrollorte“ Bremen

In Bremen gibt es so genannte „besondere Kontrollorte“. Diese darf die Polizei selbst anlassbezogen (z.B. Fußballspiel) festlegen und dort dann *ohne besondere Verdachtsmomente* Identitätsprüfungen durchführen. Auf Grundlage einer „Gefahrendiagnose“ für besondere Kriminalitätsbelastung an einem Ort legt die Polizei diese „Gefahrenorte“ in Absprache mit dem Innensenator für max. sechs Monate fest. Im Entwurf des neuen Bremer Polizeigesetzes vom Juni 2020 heißt es, dass anlasslose Kontrollen an kriminalitätsbelasteten Orten abgeschafft werden sollen. Da die Polizei aber gut darin ist, Anlässe zu erfinden, bleibt abzuwarten, ob damit eine Verbesserung eintritt.

An diesen Orten sind deine Rechte leider stark minimiert. Auch ohne Anlass und Verdachtsmoment darf die Polizei dort deine Identität feststellen und dich durchsuchen. Trotzdem solltest du in einem solchen Moment solche Kontrollen verneinen! Erkundige dich außerdem nach der Dienstnummer der Polizisten und dem genauen Grund für die Kontrolle. Protokolliere danach genau, was passiert ist und stelle beim Staatsanwalt einen Strafantrag, damit die Kontrolle richterlich geprüft wird. Leider kann man die Kontrolle damit nicht vermeiden, aber man kann im Nachhinein feststellen lassen, ob diese überhaupt zulässig war.