An dieser Stelle hatten wir lange einen Text darüber stehen, was die Polizei darf und was sie nicht darf. Tatsächlich ist das, was sie darf, wesentlich weniger als das, was wir oft beobachten können oder das sonntägliche TV-Abendprogramm zeigt. Grundsätzlich gilt, dass die Polizei auf der Rechtsgrundlage des Strafgesetzbuches (StGB), der Strafprozessordnung (StPO) und der einzelnen Landesgesetze über die öffentliche Sicherheit (Polizeirecht) handelt. Durch sie ist geregelt, was die Polizei darf und was sie nicht darf. In der Praxis sieht das leider anders aus. Hier werden Gesetze und Richtlinien ständig übertreten. Das funktioniert, weil Beamte sich sehr oft erst im Nachhinein (wenn überhaupt) rechtfertigen müssen und die Gesetzeslage ihnen genug Möglichkeiten bietet, ihr Handeln zu erklären (zum Beispiel mit „Gefahr im Verzug“ nach Personenkontrolle). Was die Polizei *darf* und was die Polizei *macht*, darin liegt oft ein riesiger Unterschied.
Was heißt das für den Umgang mit der Polizei? Wie können wir beispielsweise bei einer rassistischen Polizeikontrolle intervenieren? Dazu haben unsere Genoss*innen von https://schoener-leben-goettingen.de eine Taschenkarte gemacht: „Rassistische Polizeikontrolle – racial profiling. Was tun?“
Grundsätzlich gilt: Auch gegen einen Polizisten können Strafanzeige und Strafantrag gestellt werden. Obwohl es bei Verfahren gegen Polizisten selten zu Verurteilungen kommt, haben diese Auswirkungen für sie. Denn läuft ein Verfahren gegen einen Polizisten, so ist dieser für diesen Zeitraum von Beförderungen oder Gehaltserhöhungen ausgeschlossen. Außerdem kann es zu disziplinarrechtlichen Folgen, wie z.B. einer Kürzung seines Gehaltes oder einer Degradierung kommen. Aber Achtung: Leider kommt es nach einer Strafanzeige gegen Polizisten meistens zu einer Gegenanzeige. Berate dich deshalb vorher mit einer Anwältin/ einem Anwalt. Beweise wie Videoaufnahmen und Zeug*innen sind unerlässlich!
Wichtig im Umgang mit der Polizei ist, dass du deine Rechte kennst! Das darfst du:
*Aussagen verweigern!* Ein Polizist kann in einer informellen Befragung versuchen, Dinge herauszufinden, die auf eine Straftat hinweisen. Dem kannst du entgegen wirken, indem du antwortest: „Hierzu mache ich keine Angaben.“ Sagst du nichts, so kann auch nichts gegen dich verwendet werden. (Außerdem musst du Vorladungen der Polizei als Beschuldigter nicht nachkommen. Verpflichtend sind nur Vorladungen von Staatsanwaltschaft oder Gericht. Auf jeden Fall solltest du zuvor mit einem Rechtsanwalt/ einer Rechtsanwältin sprechen)
*Den Dienstausweis eines Polizisten verlangen,* um dir seine Daten aufzuschreiben. Mit diesen Daten ggf. *Strafanzeige und Strafantrag stellen*. (Wichtig: Immer beides stellen, da manche Delikte nur auf Strafantrag hin verfolgt werden. Dieser muss innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall gestellt werden.) Du solltest sie nicht bei der Polizei, sondern bei der Staatsanwaltschaft stellen.
Mehr Tipps zum Verhalten während und nach einer Polizeikontrolle findest du hier.