(2. Prozesstag am 09.05.2017)
Spannend verlief der Gerichtsprozess gegen Marcel B. nach der Mittagspause: Zwei PolizeibeamtInnen sollen zum Tatgeschehen der Nacht, als der Polizist Marcel B. den Brasilianer V. de O. verprügelt hat, aussagen. Die Zeugin und Kollegin von Marcel B. sagt kurzfristig wegen einer in der Nacht entstandenen Angina ab. Der zweite Polizeibeamte André M. verlässt den Gerichtssaal kurzerhand, ohne eine Aussage getätigt zu haben: Begründet aus der gerichtlichen Fürsorgepflicht weisen der Staatsanwalt und die Nebenklägerin den Polizisten mehrfach auf sein Auskunftsverweigerungsrecht hin und legen ihm nahe, seine Zeugenaussage nur mit anwaltlichen Beistand zu tätigen. Nicht dass der Zeuge sich selbst durch eine etwaige Falschaussage belasten und seinen Beamtenjob verlieren würde. Der Verteidiger des Angeklagten stimmt dem zu und die Zeugenaussage wird auf Freitag den 19. Mai 2017 verschoben. Hintergrund dieser Verhinderung ist, dass die Zeugenaussagen von André M. 2013 zum ersten Prozess gegen Marcel B. als falschwertender Korpsgeist gewertet wurden und jetzt im weiteren Verlauf als Falschaussagen verurteilt werden könnte.
Nachdem Andre M. den Gerichtsaal verlassen hat, wird die psychologische Stellungsnahme bezüglich V. de O. vom Oktober 2016 verlesen. Die dort festgehaltenen Symptome decken sich mit den Aussagen von V. de O. über die Folgen des Vorfalls. Es wird wieder einmal deutlich, solange dieser Prozess läuft und die Gesamtsituation nicht geklärt ist, kann V de O. nicht mit dieser brutalen und rassistisch motivierten Tat des Polizeibeamten Marcel B. abschließen.
Der nächste Termin vor Gericht ist der 12.06.2017 ab 9 Uhr.