ProAsyl vom
Nachdem bereits Mitte Mai Misshandlungen von Flüchtlingen öffentlich wurden, geraten nun weitere Bundespolizisten aus Hannover unter Rassismusverdacht. Unabhängige Kontrollen und Studien über rassistische Einstellungen bei Polizisten sind jedoch unerwünscht.
Der Norddeutsche Rundfunk berichtet heute von rassistischen Kommentaren und Gewaltaufrufen, die Bundespolizisten aus der Direktion Hannover über die Social-Media-Plattform Facebook verbreitet haben sollen.
„Dem kriminellen Migrationsmob zeigen wo es lang geht“
Die Facebook-Einträge sind geprägt von einer aggressiven Menschenfeindlichkeit. So schreibt ein Polizist: „Armes Deutschland. Ich hoffe das man sich irgendwann besinnt und die Gesellschaft diesem kriminellen Migrationsmob zeigt wo es langgeht!!!“. Anlässlich des Burkini-Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, das die Teilnahme muslimischer Schülerinnen am Schwimmuntericht zum Gegenstand hat, postet ein weiterer Polizist: „Mit welchem Schwachsinn sich unsere Gerichte befassen müssen! Soll sie doch in Istanbul schwimmen gehen.“ Ein Kollege des Beamten kommentiert den Post: „Die sollen doch nach Hause gehen. Der Burkini ist nicht gross genug. Ich kann die Hackfresse noch sehen!“ oder „Eindeutig ab nach Istanbul“. Auch zu der Einwanderung von Menschen aus den Westbalkanstaaten findet ein Beamter deutliche Worte: „Historische Schuld…Ich kotz gleich…Irgendwann muss mal Schluss ein…“. Laut NDR teilen die Beamte ihre Facebook-Einträge nicht nur mit Kollegen, sondern auch mit direkten Vorgesetzten, sodass diese von den Beiträgen Kenntnis gehabt haben müssen.
Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen – wissenschaftliche Untersuchungen unerwünscht
Vor dem Hintergrund der schweren Folter und Misshandlungen in der Bundespolizeidirektion Hannover, ist eine grundsätzliche Debatte über Rassismus und Menschenfeindlichkeit bei der Polizei nötig. Doch Untersuchungen zu rassistischen Einstellung in der Polizei werden verweigert.
Die letzte systematische Studie mit dem Titel „Vorurteile und Fremdenfeindlichkeit: Handreichungen für die politische Bildung der Polizei“ von den Erziehungswissenschaftlern Klaus Alheim und Bardo Heger stammt aus dem Jahr 1996. Ihre Empfehlungen an die Polizeiausbildung, resultierten aus ihrem Befund, dass diskriminierende Maßnahmen gegen Personen aus bestimmten ethnischen Gruppen innerhalb der Polizei geduldet und tabuisiert werden. Eine Studie der Fachhochschule der Polizei aus Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2014 zeigt zudem, eine mangelnde Sensibilität von Polizeibeamten im Umgang mit migrantischen Opferzeugen und eine Verharmlosung von rassistischen Tatmotiven. Aktuelle Studien, die die Verbreitung rassistischer Einstellungen in der Polizei untersucht, , gibt es jedoch nicht.
Die Bundesregierung scheint kein Interesse an einem offenen Umgang mit diesem Thema zu haben. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Bundestagsanfrage der Linkspartei aus dem Jahr 2008 wird dem Thema ausgewichen. Auf die Frage ob fehlende Statistiken über Fehlverhalten in der Polizei, dazu dienen Skandale lediglich als Einzelfälle erscheinen zu lassen, antwortete die Bundesregierung: „Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht, denn ihr liegt die Unterstellung zu Grunde, dass bei einer statistischen Erfassung wie sie in der Frage vorausgesetzt wird, eine höhere Anzahl von als Fehlverhalten einzustufenden Verhaltensweisen offenbar würde. Für die Richtigkeit dieser Ausgangsthese gibt es jedoch keine Anhaltspunkte.“ Die Haltung der Bundesregierung zu einem möglichen strukturellem Problem bei der Polizei könnte man so zusammenfassen: Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen.
UN-Antirassismus-Ausschuss und NGOs kritisieren Bundesregierung
Rassistische Einstellungen, die sich auf die Ermittlungstätigkeit der Polizei auswirken, wurden besonders im NSU-Komplex deutlich. Die Mordserie des NSU konnte u.a. deshalb nicht aufgeklärt werden, weil die Polizei statt das rechte Milieu zu untersuchen, den Opfern nicht traute und in deren Umfeld umfangreiche Ermittlungen vornahm. Die deutsche Bundesregierung sah sich daher unlängst vor dem UN-Antirassismus-Ausschuss (CERD) in Genf massiver Kritik ausgesetzt. Der Ausschuss sieht einen dringenden Reformbedarf, damit vorurteilsfrei ermittelt und rassistische Taten durch Polizei und Justiz besser erkannt werden.
Auch der Staatenbericht der Bundesregierung über Rassismus wurde scharf kritisiert. Die Darstellungen zur NSU-Mordserie seien beschönigend und unvollständig, kritisierten etwa das Deutsche Institut für Menschenrechte sowie ein Bündnis aus Vertretern der Nebenklage im NSU-Prozess, Wissenschaftlern und NGOs in ihren Parallelberichten. In letzterem heißt es: „Auch erweckt der Bericht der Bundesregierung den Eindruck, als sei das einzige Problem bei den Ermittlungen gewesen, dass Polizei-und Verfassungsschutzbehörden nicht koordiniert vorgegangen sei […]. Diese Darstellung verdeckt institutionellen Rassismus als eine wesentliche Ursache, warum nach den einzelnen Taten des „NSU“ systematisch in falsche Richtungen und gegen die Opfer und ihre Angehörigen ermittelt wurde (S. 3).“
Korpsgeist in der Polizei: Zusammenhalt statt Kritik
Polizisten die Straftaten begehen können sich relativ sicher fühlen: Nur selten zeigen die Kollegen Übergriffe und Gewalttaten an. Auch in Hannover wurden die Misshandlungen von Migranten offenbar von anderen Bundespolizisten gedeckt. Der Polizeiforscher Rafael Behr begründet dies gegenüber der Taz mit einem Korpsgeist innerhalb der Polizei: „Dort geht es in der Regel sehr autoritär zu. Es gilt die alte PolizistInnenregel, dass man im Dienst unbedingte Solidarität pflegt und die Dinge, die im Dienst passieren, untereinander bleiben. Geheimnisse werden gehütet.“ PRO ASYL hat auch bei den jüngsten Misshandlungsvorwürfen in Hannover betont, dass der Skandal im Skandal die Tatenlosigkeit der Mitwisser in Polizeiuniform sei.
Nach dem Bericht des NDR richtete die Bundespolizei nun eine Sonderbeschwerdestelle ein. Dabei handelt es sich allerdings nur um eine interne Stelle. Wie es angesichts eines robusten Korpsgeists in der Polizei helfen soll, wenn die Bundespolizei Missstände in ihren eigenen Reihen gemeldet bekommt, bleibt jedenfalls ein Rätsel. Irritierend sind in diesem Zusammenhang auch die Äußerungen des Behördenpräsidenten Dieter Romann, der die Bundespolizisten, die gegenüber dem NDR von den Misshandlungen berichteten, mit Verleumdungsvorwürfen attackierte: In der Bundespolizei gebe es eine „große interkulturelle Kompetenz“, so Romann.
Innenminister in der Pflicht: Unabhängige Beschwerdestelle einrichten
Die Misshandlungen und die rassistischen Beiträge auf Facebook zeigen, dass es in der Bundespolizei ein größeres Rassismusproblem gibt, als bislang öffentlich vermutet. Von Einzelfällen zu sprechen, wäre jedenfalls ein Hohn. Die sogenannte „Mitte-Studie“ der Universität Leipzig zeigt, dass jeder fünfte Deutsche ausländerfeindlich ist. Dementsprechend ist es naheliegend, dass sich rassistische Einstellungen auch innerhalb staatlicher Behörden wiederfinden. Gerade bei der Polizei ist dies hochproblematisch: Denn die Polizei verfügt mit der Möglichkeit Gewaltmittel anzuwenden über eine große Macht über Personen von Polizeikontrollen oder Inhaftierten. Und auch außerhalb des Dienstes verpflichtet § 54 des Bundesbeamtengesetzes Polizeibeamte zu einem achtungsvollen Verhalten – die rassistischen Facebook-Postings sind ein klarer Verstoß gegen diese Vorgabe.
Anstatt das Problem weiter als bloßen Einzelfall herunterzureden, ist Bundesinnenminister Thomas de Maizière als Dienstherr der Bundespolizei in der Pflicht, systematische Untersuchungen anzustrengen. Neben grundlegenden Studien über rassistische Einstellungen und Fehlverhalten innerhalb der Polizeiapparate, bedarf es der Einrichtung polizeiunabhängiger Beschwerdestellen, verbesserten Rechtsschutzmöglichkeiten von Betroffenen und einer stärker menschrechtsorientierten Ausbildung. Nicht zuletzt ist Rassismus ein breites gesellschaftliches Problem, das die jüngsten Skandale der Bundespolizei einmal mehr in die Öffentlichkeit gebracht haben.
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